Abgeschickt von Arne Grußendorf am 15 August, 2007 um 12:56:00
Antwort auf: ****Autodiebstahl*** am gleichen Tag nach Abmeldung! von Schwarz am 10 August, 2007 um 20:39:10:
Eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes in der Kraftfahrtversicherung kann zwar vom Versicherungsnehmer verlangt werden, tritt aber grundsätzlich nicht automatisch ein.
Wenn also nichts besonderes vereinbart wurde, wird es jedenfalls wegen der Abmeldung nicht zu Problemen mit der Fahrzeugversicherung kommen.
Freundliche Grüße
Arne Grußendorf