Abgeschickt von Gast am 25 September, 2004 um 20:51:11:
Antwort auf: Restwert und Mehrwertsteuer von Günther Meyer am 13 Maerz, 2004 um 13:13:25:
Leider ist die Schlußfolgerung nicht richtigt!!! Die Entschädigungsleistung hängt allein von den gültigen AKB´s (Bedingungswerk) ab. Ab 10/02 erfolgt allein die Nettoregulierung und zwar unabhängig der Rechtsprechung in Kraftfahrthaftpflichtschadenfällen. Dies wurde u.a. vom OLG Köln nochmals bestätigt.