Abgeschickt von Bakie am 15 September, 2004 um 18:24:50
Eine selbständige Kosmetikerin konnte nach einem Leitungswasserschaden (defekter Spülkasten der Toilette) ihr gemietetes Kosmetikstudio drei Wochen lang nicht nutzen.
Kann Sie Schadenersatz aus Gebäudeversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erwarten?