Abgeschickt von Klaus Buchmann am 20 September, 2005 um 11:06:10
A nimmt bei der X-Bank einen Kredit auf, um sich bei Autohändler B ein Auto zu kaufen. Das Auto wird zu Sicherungszwecken an die X-Bank übereignet.
Der Freund der der A, der D, schließt nun mit der V-Versicherung eine Vollkaskoversicherung ab. Der Wagen wird total beschädigt.
Die Versicherung zahlt nun Betrag x an den D (der ja nur Versicherungsnehmer ist) aus.
Welche Ansprüche hat A gegen D?
V-Versicherung-----------Versicherungsvertrag------------D
X-Bank-------------------------Darlehen----------------------A
(Eigentümer) .................................................. (Besitzer + Halter)