Abgeschickt von gast am 06 August, 2004 um 18:06:38
Wie sieht es aus: Jemand bremst bei Gelb absichtlich um einen Auffahrunfall zu provozieren und um die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung des Auffahrenden zu kassieren.
Stimmt es, dass Haftpflichtversicherungen nicht als Sachversicherungen im Sinne des § 265 StGB einzustufen sind?
Wäre super, wenn mir einer das mal beantworten könnte.