Abgeschickt von Gast am 22 April, 2005 um 08:49:03:
Antwort auf: Kaskoversicherung Schaden von Ullrich1997 am 21 April, 2005 um 20:12:05:
Die TK übernimmt nur die Reparaturkosten für den Ersatz der Frontscheibe (ggf. unter Abzug einer SB).
Eine Produkthaftung des Herstellers halte ich hier für abwegig.
Punkt 3 ist da viel interessanter. Die Werkstatt könnte durchaus haften, wenn die Ursache (Schlechtreparatur) nachweisbar ist. Es könnte sinnvoll sein, zur Beweissicherung einen (vereidigten) Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schadenursache und -höhe zu beauftragen!
War der vorangegangene Unfall selbst- oder fremdverschuldet? Das macht haftungsmäßig einen großen Unterschied.