Abgeschickt von Thomas Petrasek am 04 Februar, 2011 um 14:19:30
Ich würde gerne wissen wir lange man beschädigte Gegenstände (E-Herd, Badewanne) aufbewaren muß, die auf Grund eines Haftpflichtschadens (PKW fährt in Carport)von einer Versicherung zu zahlen sind, Schaden wurde geltend gemacht, noch hat sich die Versicherung nicht geäußert.