Abgeschickt von Bernd Sch. am 03 August, 2008 um 13:38:41
Unsere Gebäude-Versicherung hat uns schriftlich die Zusage gegeben, eine Sachbeschädigung am Gebäude zu regulieren.
Nun, nachem wir ihr die Angebote vorgelegt haben, nimmt sie ihre gegebene Zusage zurück und weigert sich den Schaden zu reguliern.
Inwieweit ist die schriftliche Zuage der Versicherung bindend ?