Abgeschickt von Bernard Pietsch am 28 Juli, 2008 um 12:07:35
Wenn bei einem Autoeinbruch nicht nur die Scheibe, sondern auch der Lack an der Türe und evtl. auch die Innenverkleidung beschädigt wird, betrifft das die TK, oder VK - unter der Voraussetzung, dass etwas mobiles entwendet wurde.