Abgeschickt von metzler am 16 Juli, 2008 um 18:33:53
In der Mietwohnung ist in der Fensterscheibe der Balkontür ein Sprung entstanden.
Ein Glasermeister stellte fest, dass die Beschädigung (Hitzesprung) an der Fensterscheibe mit sehr großer Wahrscheinlichkeit duch Aufheizen aufgrund von Anlehnen von Polsterkissen entstanden ist.
Wer kommt für den Schaden auf, der Vermieter oder der
Mieter.